RS0059459 – OGH Rechtssatz
RS0059459 – OGH Rechtssatz
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§ 160 Abs1, letzter Halbsatz, Geo ist durch eine erweiternde Auslegung des Wortes "Empfänger" in § 114 Abs 1 ZPO, die auch gewisse Vertreter des Empfängers einschließt, gesetzlich gedeckt. - Keine Bedenken gegen Gesetzmäßigkeit.