JudikaturJustizRS0059459

RS0059459 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
23. Dezember 1981

§ 160 Abs1, letzter Halbsatz, Geo ist durch eine erweiternde Auslegung des Wortes "Empfänger" in § 114 Abs 1 ZPO, die auch gewisse Vertreter des Empfängers einschließt, gesetzlich gedeckt. - Keine Bedenken gegen Gesetzmäßigkeit.