RS0059382 – OGH Rechtssatz
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Verknüpfungen & Referenzen
Eine GmbH kann zu jedem gesetzlich zulässigen Zweck, also auch zur Verfolgung ideeller Zwecke im Sinne der Durchführung gesellschaftlicher, humanitärer und wohltätiger Aufgaben errichtet werden; ist aber der Unternehmensgegenstand mit der "Ausübung des Reisebürogewerbes" umschrieben, schließt dies von vornherein die Verfolgung ideeller Zwecke aus.