Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei binnen 14 Tagen die mit 13.036,65 S bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens (darin 1.185,15 S Umsatzsteuer) zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Mit Notariatsakt vom 13.2.1975 (Beilage 2) wurde der Gesellschaftsvertrag der Firma "S***" Handelsgesellschaft m.b.H., welche Gesellschaft später die Bezeichnung "Ö***" Beteiligungs- und Finanzierungsgesellschaft m.b.H. erhielt neu gefaßt, wobei die Stammeinlagen auf drei Fami…
Rechtliche Beurteilung Diesen Ausführungen ist indes folgendes entgegenzuhalten: 1.: Richtig ist, daß der Vermächtnisnehmer seinen Anspruch zwar einerseits auf Grund einer letztwilligen Verfügung vom Erblasser ableitet, daß ihm aber diese Berufung nur ein obligatorisches Forderungsrecht gegen den beschwerten Erben (oder V…