Spruch Der Revision der beklagten Partei wird nicht Folge gegeben. Hingegen wird der Revision der klagenden Parteien Folge gegeben und die Entscheidung des Berufungsgerichtes dahin abgeändert, dass das Urteil des Erstgerichtes wiederhergestellt wird. Die beklagte Partei ist schuldig, den klagenden Parteie…
Text Entscheidungsgründe: Maßgeblich für den Amtshaftungsanspruch der Kläger ist der Inhalt des - noch anhängigen - zivilgerichtlichen Verfahrens AZ 27 Cg 169/85 des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien (im Folgenden Vorverfahren), in dem die Kläger als dortige Beklagte (im Folgenden als Kläger bez…
Rechtliche Beurteilung Die Revisionen der Parteien sind zulässig, weil die Ansprüche der iS des § 11 Z 1 ZPO streitgenössischen Kläger nach § 55 Abs 1 Z 2 JN zusammenzurechnen sind und Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes über die amtshaftungsrechtlichen Kostenfolgen bei erfolgreicher Ablehnung eines Verhandlungsrich…