JudikaturJustizRS0059352

RS0059352 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
18. Mai 1989

Ein Leiter der Vollzugsabteilung, der auf den Monatsverzeichnissen und Monatszusammenstellungen des Gerichtsvollziehers die von diesem eingehobenen Vollzugsgebühren und Wegegebühren unrichtig (zu niedrig!) beurkundet, begeht Mißbrauch der Amtsgewalt.

Entscheidungen
2