Spruch Dem Rekurs wird Folge gegeben. Der angefochtene Beschluß wird aufgehoben und die Sache zur neuen Entscheidung über den Rekurs der betreibenden Partei an das Gericht zweiter Instanz zurückverwiesen. Die Kosten des Rekursverfahrens dritter Instanz sind wie weitere Kosten des Rekursverfahrens zweiter I…
Text Begründung: Am 7. Dezember 1988 langte beim Erstgericht ein Exekutionsantrag ein, mit welchem u.a. die Pfändung und der Verkauf der dem Verpflichteten als Gesellschafter der RSA Reiseservice Gesellschaft mbH (HRB 308 des Kreisgerichtes Ried i.I.) zustehenden Geschäftsanteile entsprechend einer bar …
Rechtliche Beurteilung Der gegen den Beschluß der zweiten Instanz erhobene Rekurs der betreibenden Partei ist zulässig. Unrichtig ist zwar die Ansicht der betreibenden Partei, der Beschwerdegegenstand übersteige 300.000 S; denn Zinsen und Kosten haben bei der Ermittlung des Beschwerdegegenstandes gemäß § 54 Abs. 2 JN iVm …