JudikaturJustizRS0059282

RS0059282 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
04. August 1976

Beschränkte Entmündigung ist auch zulässig, wenn nur die Beziehungen zur Ehegattin allein infolge der festgestellten Wahnideen, die als Geisteskrankheit angesprochen werden müssen, gestört sind.