§ 1 Geltungsbereich
In Kraft seit 01. Juni 2022
Up-to-date
Diese Verordnung gilt für österreichische Jachten (§ 2 Z 5 des Seeschifffahrtsgesetzes – SeeSchFG, BGBl. Nr. 174/1981, zuletzt geändert mit BGBl. I Nr. 82/2018) mit einer Rumpflänge von mindestens 2,5 m, die Seehäfen von Mitgliedstaaten der Europäischen Union anlaufen.
Rückverweise
EntsorgungsV-See 2022 · Entsorgungsverordnung-See 2022
§ 2 Begriffsbestimmungen
…Im Sinne dieser Verordnung gelten als 1. „Schiffsabfälle“: alle Abfälle, einschließlich Ladungsrückstände, die während des Schiffsbetriebs oder beim Laden, Löschen oder Reinigen anfallen und die in den Geltungsbereich der Anlagen…