JudikaturJustizRS0059151

RS0059151 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
07. November 2007

Ein nach § 17 FBG zu behandelnder Mangel kann darin liegen, dass gleichzeitig mehrere Eintragungen ohne eindeutige Erklärung begehrt werden, dass sie nur insgesamt und gleichzeitig (Junktimierung) oder eventualiter auch bloß teilweise (Kumulierung) angestrebt werden.

Entscheidungen
6