Spruch Dem Revisionsrekurs wird Folge gegeben. Die Beschlüsse der Vorinstanzen werden aufgehoben und die Firmenbuchsache an das Erstgericht zur neuerlichen Entscheidung nach Durchführung eines Verbesserungsverfahrens zurückverwiesen.…
Text Begründung: Mit Beschluß des Kärntner Landtages vom 25.2.1993, veröffentlicht im Kärntner Landesgesetzblatt 1993/44 vom 10.5.1993 (Krankenanstalten-Betriebsgesetz) am 1.6.1993 in Kraft getreten, wurde zur Betriebsführung der Landeskrankenanstalten eine Anstalt öffentlichen Rechtes mit eigener Rech…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs der Anstalt ist zulässig, weil eine Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes über die Eintragung von sonstigen Rechtsträgern, deren Eintragung gesetzlich vorgesehen ist, im Sinne des § 2 Z 12 (früher Z 11) FBG vor allem im Zusammenhang mit §§ 18, 30 und 33 HGB fehlt und im Hinb…