JudikaturJustizRS0059107

RS0059107 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
12. Oktober 2011

Ein Ersatzanspruch des Fürsorgeverbandes gegenüber einer dritten Person hinsichtlich seiner Leistungen zur Unterstützung eines Hilfsbedürftigen ist nur nach Maßgabe der in § 21a FürsorgepflichtV normierten Legalzession gegeben. Ersatz mittelbaren Schadens gebührt ja nur in jenen Fällen, in welchen dies das Gesetz ausdrücklich vorsieht.

Entscheidungen
6