Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die beklagten Parteien sind zur ungeteilten Hand schuldig, der klagenden Partei die mit 10.586,63 S bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens (darin 1.920 S an Barauslagen und 787,88 S an Umsatzsteuer) binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Am 17. Mai 1979 ereignete sich auf der Paß-Gschütt-Bundesstraße im Ortsgebiet von ***** im Begegnungsverkehr ein Unfall, an dem der von P***** gelenkte LKW der Klägerin mit Betonmischeraufbau (111.523 S) und der von K***** gelenkte, bei der Zweitbeklagten haftpflichtversicherte …
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist zulässig, aber nicht berechtigt. Die von den Vorinstanzen über den bereits wiedergegebenen Sachverhalt hinaus getroffenen entscheidungswesentlichen Feststellungen lassen sich wie folgt zusammenfassen: Die Fahrbahn der im Unfallsbereich keine wesentliche Krümmung aufweisenden Paß-Gsc…