Spruch Durch den Tod des zu Entmundigenden wird das Verfahren zur Entmündigung beendet. Der Einstellungsbeschluß hat nur deklarative Bedeutung. Nach dem Tod des Pflegebefohlenen kann eine gerichtliche Genehmigung des vom Pflegebefohlenen oder in seinem Namen von seinem gesetzlichen Vertreter (vorläufigen …
Text Nach Pkt. 1 des Kaufvertrages vom 9. Jänner 1957 hat Johann L. die ihm gehörigen Liegeschaften EZ. 1. 36 und 190 KG. Z. am 1. August 1956 dem Johann H. verkauft und übergeben. Als Kaufpreis wurde die Summe der in Pkt. 3 des Kaufvertrages angeführten Schulden des Verkäufers in der Höhe von 129.955 S …
Rechtliche Beurteilung Aus der Begründung: Nach § 249 ABGB., der auch auf die Fälle der Kuratel einschließlich der Beistandschaft anzuwenden ist (§ 282 ABGB.), erlischt jede Pflegschaft durch den Tod des Pflegebefohlenen, ohne daß es hiezu einer gerichtlichen Aufhebung bedarf (Bartsch in Klang 1. Aufl. I/1 S. 1141). Nach…