RS0058669 – OGH Rechtssatz
RS0058669 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Auch der Beistand des beschränkt entmündigten Angeklagten ist berechtigt, die Nichtigkeitsbeschwerde gegen den Willen des Angeklagten zu erheben.
RS0058669 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Auch der Beistand des beschränkt entmündigten Angeklagten ist berechtigt, die Nichtigkeitsbeschwerde gegen den Willen des Angeklagten zu erheben.