RS0058602 – OGH Rechtssatz
RS0058602 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Ein in einem anderen Verfahren erstattetes ärztliches Sachverständigen - Gutachten, kann, selbst wenn dieses andere Verfahren den Anlaß für das Entmündigungsverfahren gebildet hat, nicht die Beiziehung eines Sachverständigen im Entmündigungsverfahren ersetzen.