JudikaturJustizRS0058602

RS0058602 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
27. August 1975

Ein in einem anderen Verfahren erstattetes ärztliches Sachverständigen - Gutachten, kann, selbst wenn dieses andere Verfahren den Anlaß für das Entmündigungsverfahren gebildet hat, nicht die Beiziehung eines Sachverständigen im Entmündigungsverfahren ersetzen.