RS0058522 – OGH Rechtssatz
RS0058522 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Mangels einer Beschränkung des Wirkungsbereiches - wie zB auf die Durchsetzung des Unterhaltsanspruches (§ 212 Abs 2 ABGB) - ist "Sachwalter" nach der Diktion des ABGB (vgl §§ 269, 274 ABGB) der gesetzliche Vertreter eines Geschäftsunfähigen schlechthin.