Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Die Entscheidungen der Vorinstanzen werden dahin abgeändert, daß das Klagebegehren, die beklagte Partei sei schuldig, der klagenden Partei den Betrag von 156.112,47 S s.A. zu bezahlen, und es werde festgestellt, daß die beklagte Partei dem Kläger für alle zukünftigen…
Text Entscheidungsgründe: Der Beklagte nahm am 29.9.1985 an einem vom Motorsportclub T***** organisierten Motocross-Rennen teil. Im Zuge des Rennens kam er zu Sturz, wobei der Kläger entweder durch das Motorrad, das sich vom Beklagten gelöst hatte, oder aber durch einen Pfahl, gegen den das Motorrad gesc…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist zulässig und auch berechtigt. Vorweg ist festzuhalten, daß sich der Beklagte durch die Anwendung der Bestimmungen des EKHG auf das vorliegende Schadensereignis durch die Vorinstanzen mit Recht nicht beschwert erachtet, besteht doch kein Zweifel daran, daß es sich bei dem vorliegende…