JudikaturJustizRS0058423

RS0058423 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
23. September 2004

Wer sich einem schienengleichen Eisenbahnübergang nähert, ist zu einem überdurchschnittlichen Maß der Aufmerksamkeit und Vorsicht verpflichtet.

Entscheidungen
4