Spruch Da eine gewisse Konstanz der Haltereigenschaft in der Absicht des Gesetzgebers gelegen ist und deren"geradezu schaukelhafter Wechsel" vermieden werden soll, bleibt derjenige, der ein Fahrzeug einem anderen überläßt, Halter, wenn die Verantwortung für dessen Betrieb nur zum Teil und nur kurzfristig a…
Text Der Kläger vermietete seinen Traktor samt Anhänger tageweise an die Firma S, Ges. m. b. H. und Co. KG, die in Götzendorf an der Leitha Straßenbauarbeiten durchführte. Der bei ihr beschäftigt gewesene - auf Seiten der Beklagten (Republik Österreich - Österreichische Bundesbahnen) beigetretene - Neben…
Rechtliche Beurteilung Aus der Begründung: Die Feststellungen der Untergerichte lassen sich wie folgt zusammenfassen: Die S Ges. m. b. H. und Co. KG, im folgenden kurz als "S" bezeichnet, mietete auf Grund einer persönlichen Absprache zwischen dem Kläger und den Bediensteten der S Johann G und Ing. H wiederholt den gege…