Spruch Dem Rekurs wird nicht Folge gegeben. Der Revision wird Folge gegeben. Soweit das Begehren auf Zahlung des Betrages von S 1,429.951,07 samt Anhang abgewiesen wurde, wird die angefochtene Entscheidung aufgehoben. Die Rechtssache wird an das Prozeßgericht erster Instanz auch in diesem Umfang zur neuerl…
Text Begründung: Der Kläger fuhr am 12.9.1985 gegen 13 Uhr als Lenker eines Motorrades auf der Bundesstraße 154 von St.Gilgen kommend Richtung Mondsee. Der Grundwehrdiener Karl H*** fuhr zur gleichen Zeit in Ausübung seines Dienstes mit einem LKW des Bundesheeres in die entgegengesetzte Richtung. Als er…
Rechtliche Beurteilung Der Rekurs des Klägers erweist sich als unberechtigt. Soweit das Berufungsgericht aber den Betrag von S 1,429.951,07 samt Anhang abwies, der nach der Beurteilung des Erstgerichtes voraussichtlich vom Kläger als Einkommensteuer aus dem gewährten Verdienstentgang zu entrichten sein wird, kann ihm nich…