JudikaturJustizRS0058173

RS0058173 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
29. November 2007

Als "Beteiligter" im Sinne des § 8 EKHG ist jeder zu verstehen, der wegen des Unfalles ersatzpflichtig werden kann, also neben dem Halter eines Kraftfahrzeuges auch der Lenker.

Entscheidungen
3