Spruch Der Revisionsrekurs der Antragsteller gegen Punkt 1. der rekursgerichtlichen Entscheidung wird zurückgewiesen. Den Revisionsrekursen beider Teile gegen Punkt 3. der rekursgerichtlichen Entscheidung wird Folge gegeben. Der angefochtene Beschluß wird in seinem Punkt 3. aufgehoben, und zwar insoweit al…
Text Begründung: Zwei Teilflächen der Liegenschaften der Antragsteller wurden nach dem Bundesstraßengesetz rechtskräftig enteignet. Die Antragsteller begehren die gerichtliche Festsetzung der Enteignungsentschädigung mit S 2,118.249,20 incl. 8 % Umsatzsteuer mit 4 % Zinsen ab dem Enteignungsstichtag (ON…
Rechtliche Beurteilung Der gegen den Punkt 1. der rekursgerichtlichen Entscheidung erhobene Revisionsrekurs der Antragsteller ist unzulässig. Nach ständiger Rechtsprechung ist im Ablehnungsverfahren ein weiteres Rechtsmittel gegen die Entscheidung des Gerichtes zweiter Instanz unzulässig. Dies gilt auch im Verfahren außer…