JudikaturJustizRS0058074

RS0058074 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
09. September 1975

Unanfechtbarkeit eines Beschlusses, mit dem im Verfahren zur Festsetzung der Enteignungsentschädigung ein Sachverständiger ausgewechselt oder der Ablehnung eines Sachverständigen Folge gegeben wird.