JudikaturJustizRS0058073

RS0058073 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
29. April 1970

Wenn es der Sachverhalt verlangt, ist das Gericht in der Lage, neben den in der Liste eingetragenen Sachverständigen nicht in die Liste des OLG aufgenommene Spezialsachverständige beizuziehen.