RS0058073 – OGH Rechtssatz
RS0058073 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Wenn es der Sachverhalt verlangt, ist das Gericht in der Lage, neben den in der Liste eingetragenen Sachverständigen nicht in die Liste des OLG aufgenommene Spezialsachverständige beizuziehen.