JudikaturJustizRS0058052

RS0058052 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
27. August 1997

Schon nach dem eindeutigen Wortlaut dieser Bestimmung ist die Durchführung eines Ortsaugenscheins unter Heranziehung wenigstens eines Sachverständigen zwingend vorgeschrieben.

Entscheidungen
4