JudikaturJustizRS0058047

RS0058047 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
26. Mai 2014

Sind in einem enteigneten Grundstück abbauwürdige Schotterlager vorhanden, ist nicht auf die tatsächliche Verwendung zur Zeit der Enteignung abzustellen, sondern auf die konkrete Möglichkeit seiner Verwendung; es ist zu beurteilen, ob im Enteignungszeitpunkt ein Schotterabbau rechtlich und tatsächlich (wirtschaftlich) möglich gewesen wäre.

Entscheidungen
6