Spruch 1.) Dem Revisionsrekurs wird Folge gegeben. Die Beschlüsse der Vorinstanzen werden aufgehoben. Dem Erstgericht wird die neuerliche Entscheidung nach Verfahrensergänzung aufgetragen. 2.) Der als "Anhang zum Revisionsrekurs der Antragsgegnerin" bezeichnete Schriftsatz des Antragsgegners wird zurückgew…
Text Begründung: Die Republik Österreich (Österreichische Bundesforste) ist unter anderem Eigentümerin einer Liegenschaft, zu der ein Waldgrundstück im Flächenausmaß von 146.168 m2 gehört. Mit Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Tamsweg vom 28. 10. 1993 wurde der sogenannte "Ullnwald", der einen Tei…
Rechtliche Beurteilung Der Antragsgegner kommt im Revisionsrekursverfahren nicht mehr auf den Einwand der mangelnden Aktivlegitimation der Antragstellerin zurück, sodass es insoweit ausreicht, auf die zutreffenden Rechtsausführungen des Rekursgerichts zu verweisen. Ergänzend ist anzuführen, dass die nunmehr als Antragstel…