Spruch Der Enteignete hat im Enteignungsverfahren und im gerichtlichen Entschädigungsfeststellungsverfahren das Interesse seines Bestandnehmers zu vertreten; er hat ihm das, was er für ihn zu erhalten hat, erst zu überlassen, wenn es ihm zur Verfügung steht OGH 25. März 1980, 5 Ob 700/78 (LG Linz 14 R 28/…
Text Mit Bescheid des Landeshauptmannes für Oberösterreich wurde der Grundbesitz der Beklagten mit den Grundstücken Nr. 36/4 Garten und Nr. 10 Baufläche gemäß §§ 17 und 20 BStG dauernd und lastenfrei enteignet. Die Entschädigung der Beklagten wurde im verwaltungsbehördlichen Enteignungsverfahren mit insg…
Rechtliche Beurteilung Aus der Begründung: Nach Lehre (Klang in Klang[2] II, 201; Layer, Prinzipien des Enteignungsrechtes, 605; Randa, Das Eigentumsrecht[2], 195, 196; Kautsch, Das Gesetz vom 18. Feber 1978 betreffend die Enteignung zum Zwecke der Herstellung und des Betriebes von Eisenbahnen, 96; Brunner, über die Rech…