JudikaturJustizRS0058038

RS0058038 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
18. Mai 1998

Der (mittelbare) Entschädigungsanspruch des Bestandnehmers beruht auf der positiven Bestimmung des § 5 EisbEG, mit welcher der Gesetzgeber aus Billigkeitsgründen die Bestandnehmer in den Kreis der zu entschädigenden Personen einbezogen hat.

Entscheidungen
2