Spruch Festsetzung der Enteignungsentschädigung unter Bedachtnahme auf die Nachteile des mietengeschützten Bestandnehmers, bezogen auf den Zeitpunkt der Enteignung, ohne Rücksicht auf eine Ersatzpflicht des Enteigneten nach Vertrag oder sonstigen gesetzlichen Bestimmungen und darauf, daß der Enteignete in …
Text Gegenstand des Revisionsrekursverfahrens ist das Begehren der Antragstellerin, die Enteignungsentschädigung für das im Spruch genannte Grundstück höher als mit den vom Rekursgericht zugesprochenen 630 000 S zu bemessen. Der Oberste Gerichtshof gab dem Revisionsrekurs der Antragstellerin Folge, hob …
Rechtliche Beurteilung Aus der Begründung: Nicht gefolgt werden kann allerdings der Rechtsansicht der Revisionswerberin, daß das Vorhandensein eines mietengeschützten Bestandrechtes den Verkehrswert der Liegenschaft nicht beeinflussen könne. Richtig ist bloß, daß dem Enteigneten nicht nur der Ertragswert, sondern auch ei…