JudikaturJustizRS0058007

RS0058007 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
06. Juli 2011

Bei Beurteilung von Flächen als Bauerwartungsland ist bewertungsmäßig das damit verbundene Risiko zu berücksichtigen, daß eine Umwidmung in Bauland noch nicht erfolgt ist und diese mit einem Kostenaufwand verbunden sein wird.

Entscheidungen
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