JudikaturJustizRS0057992

RS0057992 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
25. Januar 2023

Der außerbücherliche Eigentümer (hier: noch nicht eingetragene Käufer) ist Nebenberechtigter im Sinne der § 5 EisbEG, da ihm obligatorische Nutzungsrechte und Gebrauchsrechte wie einem Eigentümer zustehen.

Entscheidungen
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