Spruch Dem außerordentlichen Revisionsrekurs des Antragstellers wird Folge gegeben. Die Entscheidungen der Vorinstanzen, die im Übrigen als rechtskräftig unberührt bleiben, werden im Umfang einer 34.000 EUR übersteigenden Ausgleichszahlung und im Kostenpunkt aufgehoben. In diesem Umfang wird dem Erstgerich…
Text Begründung: Die zwischen den Streitteilen am 23. 8. 2008 geschlossene Ehe wurde mit dem vom Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz (am 26. 5. 2014, 1 R 132/14k) bestätigten Urteil des Bezirksgerichts Bad Radkersburg vom 13. 2. 2014 geschieden. Den Streitpunkt des Aufteilungsverfahrens bildet die F…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs ist zur Klarstellung der Rechtslage im Sinne des Aufhebungsantrags berechtigt: 1.1. Zutreffend gingen die Streitteile davon aus, dass selbst dann, wenn eine Liegenschaft gemäß § 82 Abs 1 Z 1 EheG nicht der Aufteilung unterliegen sollte, die von den Ehepartnern auf die Liegenschaf…