JudikaturJustizRS0057968

RS0057968 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
11. November 2004

Wurde die Beitragsleistung durch Mitwirkung im Erwerb des anderen Ehegatten anders abgegolten, so hat insoweit die von einem Ehegatten neben der Haushaltsführung und Kinderbetreuung erbrachte Beitragsleistung bei der Bemessung des Aufteilungsanspruchs außer Betracht zu bleiben.

Entscheidungen
2