Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Die Urteile der Vorinstanzen werden dahin abgeändert, daß der Ausspruch, das Verschulden an der Zerrüttung der Ehe trifft den Kläger, zu entfallen hat. Die Kosten des Verfahrens erster Instanz werden gegenseitig aufgehoben. Die beklagte Partei ist schuldig, der klage…
Text Entscheidungsgründe: Die Streitteile haben am 20. Juni 1987 die Ehe geschlossen. Die häusliche Gemeinschaft ist seit 10. August 1987 aufgehoben. Das Erstgericht schied die Ehe gemäß § 55 Abs. 1 EheG und sprach auf Antrag der Beklagten aus, daß das Verschulden an der Zerrüttung der Ehe den Kläger tri…
Rechtliche Beurteilung Die gegen die Entscheidung der zweiten Instanz erhobene Revision des Klägers ist berechtigt. Gegenstand des Rechtsmittelverfahrens ist nur mehr der von der Beklagten beantragte Ausspruch nach § 61 Abs. 3 EheG, daß der Kläger die Zerrüttung (überwiegend) verschuldet habe. Für diesen Schuldausspruch …