JudikaturJustizRS0057913

RS0057913 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
30. April 2018

Solche Vermögensverringerungen die mit Rücksicht auf die Gestaltung der Lebensverhältnisse bei aufrechter ehelicher Lebensgemeinschaft bedenklich erscheinen und den Verdacht nahelegen, der eine Ehegatte habe sie nur in der Absicht getätigt, den anderen bei der Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse zu benachteiligen, sind bei der Aufteilung miteinzubeziehen.

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