JudikaturJustizRS0057852

RS0057852 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
05. März 2024

Im Rahmen der Billigkeitserwägungen soll der Richter darauf achten, dass die Folgen der Scheidung in wirtschaftlicher Hinsicht in einer für beide Ehegatten möglichst ausgeglichenen Weise geregelt werden.

Entscheidungen
51