Spruch Gehörten zur Zeit der Entscheidung beide Ehegatten dem Staat an, dessen Gerichte das Erkenntnis auf Scheidung von Tisch und Bett (Trennung auf unbestimmte Zeit) gefällt haben, hängt die Anerkennung der Entscheidung gemäß § 24 Abs. 4 der 4. DVEheG nicht davon ab, daß vom BMfJ eine Feststellung nach §…
Text Die Streitteile haben am 15. August 1938 vor dem Zivilstandeskreis Z die Ehe geschlossen. Zur Zeit der Erhebung der gegenständlichen Scheidungsklage waren beide Ehegatten Schweizer Staatsbürger. Dem Kläger wurde mit Wirkung vom 15. Jänner 1973 die österreichische Staatsbürgerschaft verliehen. Die St…
Rechtliche Beurteilung Aus der Begründung: Eine im Ausland erfolgte Scheidung von Schweizer Bürgern wird nach der unbekämpften und zutreffenden Ansicht des Berufungsgerichtes in der Schweiz anerkannt, wenn beide Ehegatten im Ausland wohnen, dagegen nicht, wenn ein Ehegatte in der Schweiz wohnt (Hoyer, Anerkennung von Ent…