Spruch Der außerordentlichen Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei binnen 14 Tagen die mit 978,84 EUR (darin enthalten 163,14 EUR USt) bestimmten Kosten der Revisionsbeantwortung zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Die Ehe der Streitteile wurde am 31. 7. 2013 gemäß § 49 EheG aus dem alleinigen Verschulden der Beklagten geschieden. Das Urteil wurde beiden Parteien am 22. 8. 2013 zugestellt. Mit ihrer Berufung vom 19. 9. 2013 bekämpfte die Beklagte den Verschuldensausspruch. Das Landesgerich…
Rechtliche Beurteilung Die nach Freistellung durch den Obersten Gerichtshof beantwortete außerordentliche Revision des Klägers ist zur Klarstellung der Rechtslage zulässig, aber nicht berechtigt. 1. Ist ein Ehegatte über die Wohnung, die der Befriedung des dringenden Wohnbedürfnisses des anderen Ehegatten dient, verfügu…