Spruch Dem außerordentlichen Revisionsrekurs wird Folge gegeben. Die Beschlüsse der Vorinstanzen werden aufgehoben. Dem Erstgericht wird eine neue Entscheidung über den Abänderungsantrag unter Abstandnahme von dem gebrauchten Zurückweisungsgrund aufgetragen. Die Kosten des Rechtsmittelverfahrens sind weite…
Text Begründung: Im Verfahren 3 C 10/05h des Erstgerichts beantragte die Antragstellerin die Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens unter anderem in der Form, dass der Antragsgegner verpflichtet werde, die Verbindlichkeiten aus zwei Darlehen bei der ***** E***** Bank ***** AG zur alleinigen Rückzah…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs ist zulässig, weil die Vorinstanzen von der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs abgewichen sind, und im Sinne der beschlossenen Aufhebung auch berechtigt. Der Revisionsrekurswerber macht im Wesentlichen geltend, beide Parteien hätten im Aufteilungsverfahren erster Instanz ga…