JudikaturJustizRS0057537

RS0057537 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
26. September 2018

Auf die Größe des Unternehmens kommt es nicht an. Auch ein Heurigenschank und Buschenschank unterliegt nicht dem nachehelichen Aufteilungsverfahren (Ablehnung von Schwind, EheR 2.Auflage 316).

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