Spruch Der Revisionsrekurs wird zurückgewiesen. Die Antragstellerin ist schuldig, dem Antragsgegner die mit 2.011,32 EUR (darin 335,22 EUR USt) bestimmten Kosten der Revisionsrekursbeantwortung binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Begründung: Im Revisionsrekursverfahren geht es allein um die Frage, ob ein bestimmter Vermögenswert, nämlich Ansprüche des Antragsgegners aus näher darzulegenden Veranlagungen, in die Aufteilungsmasse fällt. Im Sommer 1990 trat der Antragsgegner - nach bisheriger beruflicher Tätigkeit in Österrei…
Rechtliche Beurteilung Entgegen der Rechtsansicht des Rekursgerichts und der Antragstellerin erweist sich deren Revisionsrekurs als unzulässig, weil eine erhebliche Rechtsfrage im Sinne des § 62 Abs 1 AußStrG nicht zu lösen ist. Es ist nicht Aufgabe des österreichischen Obersten Gerichtshofs, Grundsatzentscheidungen zu …