JudikaturJustizRS0057521

RS0057521 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
30. April 2019

Entscheidend dafür, dass ein Grundstück zu einem Unternehmen gehört, ist die Widmung des Eigentümers zu Zwecken des sei es auch vom anderen Ehegatten betriebenen Unternehmens (EFSlg 48935).

Entscheidungen
19