JudikaturJustizRS0057338

RS0057338 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
22. Juni 2021

Eheverfehlungen, die in den Zeitraum nach dem Eintritt der völligen Zerrüttung der Ehe fallen, spielen bei der Verschuldensabwägung keine entscheidende Rolle.

Entscheidungen
56