Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Der Kläger ist schuldig, der Beklagten die mit S 3.706,20 bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens (einschließlich S 617,70 Umsatzsteuer) binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Der Kläger begehrte die Scheidung seiner im Jahre 1954 mit der Beklagten geschlossenen, kinderlos gebliebenen Ehe aus den Gründen des § 55 und (subsidiär) § 49 EheG. Er brachte hiezu vor, die Beklagte habe im Laufe der Jahre eine krankhafte, unerträgliche Eifersucht entwickelt …
Rechtliche Beurteilung Die in der Revision behauptete Mangelhaftigkeit des berufungsgerichtlichen Verfahrens liegt, wie die Überprüfung ergab, nicht vor (§ 510 Abs3 ZPO). In seiner Rechtsrüge vertritt der Revisionswerber den Standpunkt, die häusliche Gemeinschaft zwischen den Streitteilen sei seit mehr als 6 Jahren aufgel…