Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei die mit S 3.397,35 bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens (darin S 308,85 an Umsatzsteuer) binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Die am 31.März 1951 geborene Annemarie K***, geb.B***, und der am 1.November 1947 geborene Balduin K*** haben am 18. Jänner 1969 vor dem Standesamt Leoben die beiderseits erste Ehe geschlossen. Beide Teile sind österreichische Staatsbürger und hatten ihren letzten gemeinsamen g…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist nicht berechtigt. Der Beklagte meint in seiner Revision vorerst, den Urteilen der Vorinstanzen sei nicht zu entnehmen, für welchen Zeitraum ihm die ehewidrigen und ehebrecherischen Beziehungen angelastet worden seien, was nicht verwundere, weil keiner der vernommenen Zeugen einen Eh…