JudikaturJustizRS0056856

RS0056856 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
13. Oktober 1965

Mangelnde sittliche Rechtfertigung der Scheidung gemäß § 51 EheG im Sinne von § 54 EheG, wenn die Eifersuchtsparanoia der Frau mit vorangegangen Ehebrüchen des Mannes insoferne zusammenhängt, als die Erkrankung vielleicht in einer harmloseren Form aufgetreten wäre, wenn der Mann nicht die Ehe gebrochen hätte, wobei noch gegen die Scheidung spricht, daß die Ehegatten 57 bzw 58 Jahre alt sind, die Frau sich vor Ausbruch der Krankheit stets tadellos verhalten hat und wirtschaftlich im Falle der Scheidung benachteiligt wäre.