Spruch Der Revision der Beklagten wird nicht Folge gegeben. Der Revision des Klägers wird Folge gegeben. Das angefochtene Urteil wird dahin abgeändert, daß die Entscheidung des Erstgerichtes wiederhergestellt wird. Die Beklagte ist schuldig, dem Kläger die mit S 2.829,75 bestimmten Kosten des Berufungsverf…
Text Entscheidungsgründe: Die Streitteile haben am 19.6.1969 vor dem Standesamt der Landeshauptstadt Salzburg die Ehe geschlossen. Dieser entstammen drei Kinder, und zwar Angelika, geboren am 24.2.1969, Barbara, geboren am 31.12.1971 und Christian, geboren am 4.4.1979. Der Kläger begehrte die Scheidung …
Rechtliche Beurteilung Die Revision der Beklagten ist nicht berechtigt, wohl aber jene des Klägers. Zur Revision der Beklagten: Die Meinung der Beklagten, das Scheidungsbegehren wäre auf Grund des § 54 EheG abzuweisen gewesen, kann nicht geteilt werden. Nach dieser Bestimmung darf die Ehe in den Fällen der §§ 50 bis 52 ni…