RS0056761 – OGH Rechtssatz
RS0056761 – OGH Rechtssatz
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Die Frage, ob die Ehe unheilbar zerrüttet ist, lässt sich ohne Prüfung der Verschuldensfrage nicht verneinen. Ist die Ehe nicht aus dem Verschulden des Beklagten, sondern aus dem Verschulden der klagenden Ehegattin zerrüttet, ist die Klage abzuweisen.