Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Der Beklagte ist schuldig, der Klägerin die mit S 3.706,20 bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens (einschließlich S 617,70 Umsatzsteuer) binnen vierzehn Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Die Klägerin beantragt die Scheidung ihrer Ehe mit dem Beklagten aus dessen Verschulden, weil er durch andauernden übermäßigen Alkoholgenuß, ordinäre Beschimpfungen, grundlose Eifersucht und mangelnde Unterhaltsleistung die unheilbare Zerrüttung der Ehe herbeigeführt habe. Dage…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist nicht gerechtfertigt. Soweit der Revisionswerber die vom Berufungsgericht übernommenen erstgerichtlichen Tatsachenfeststellungen als unrichtig bekämpft, ist er darauf zu verweisen, daß ein berufungsgerichtliches Urteil vor dem Revisionsgericht nur aus den im § 503 Abs 1 Z 2 bis 4 ZP…