JudikaturJustizRS0056711

RS0056711 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
07. September 2021

Wiederholte grundlose Beschimpfungen begründen ebenso eine schwere Eheverfehlung nach dieser Gesetzesstelle wie die Verletzung der Verpflichtung zu anständigen Begegnung zwischen Ehegatten überhaupt.

Entscheidungen
8