RS0056586 – OGH Rechtssatz
RS0056586 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Nur eine grundlose gegen den anderen Ehegatten erhobene Beschuldigung ehewidriger Beziehungen stellt eine schwere Eheverfehlung dar (so schon EFSlg 27358, 24973).
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Nur eine grundlose gegen den anderen Ehegatten erhobene Beschuldigung ehewidriger Beziehungen stellt eine schwere Eheverfehlung dar (so schon EFSlg 27358, 24973).