JudikaturJustizRS0056514

RS0056514 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
18. Oktober 2023

Ein Antrag einer Partei auf Befassung des VfGH ist zurückzuweisen, da den Parteien ein diesbezügliches Antragsrecht nicht zukommt (hier: Verfahren gemäß § 37 Abs 1 Z 8 MRG - Antrag auf Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit der Bestimmungen des § 44 Abs 2 und 3 MRG.

Entscheidungen
67