RS0056378 – OGH Rechtssatz
RS0056378 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Eine Eheschließung, bei der der Mann durch mindestens ein Jahr von der Frau getrennt sein muß, und der Unterhalt der Frau in keiner Weise sichergestellt ist, liegt nicht im Interesse der Minderjährigen (Nicht geleisteter Militärdienst). Die Entscheidung ist zu § 53 ABGB ergangen.