JudikaturJustizRS0056378

RS0056378 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
08. Juni 1938

Eine Eheschließung, bei der der Mann durch mindestens ein Jahr von der Frau getrennt sein muß, und der Unterhalt der Frau in keiner Weise sichergestellt ist, liegt nicht im Interesse der Minderjährigen (Nicht geleisteter Militärdienst). Die Entscheidung ist zu § 53 ABGB ergangen.